Historischer Tag: Ganztagsschule im Schulgesetz verankert

Veröffentlicht am 16.07.2014 in Landespolitik

Jahrzehntelang war die Ganztagsschule ein Schulversuch, jetzt ist sie im Schulgesetz verankert! Heute hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen das Gesetz für die Ganztagsgrundschule und die Grundstufen der Förderschulen verabschiedet. Ein historischer Tag in der Bildungspolitik des Landes.

Damit ist die Ganztagsschule kein Schulversuch mehr, sondern verbindlich im Schulgesetz verankert. Der Landesregierung ist es gelungen, das neue Konzept in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden voranzubringen.

Das Konzept zeichnet sich dabei durch seine große Flexibilität aus. Schulträger und Eltern können wählen zwischen der verbindlichen Form der Ganztagsschule, an der alle Kinder einer Schule teilnehmen, und der Wahlform, bei der die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind anmelden. Außerdem gibt es vier verschiedene Zeitmodelle, die sich den Bedürfnissen vor Ort anpassen.

Ziel der Landesregierung ist der flächendeckende Ausbau von Ganztagsgrundschulen. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Entfernung besuchen zu können.

Die Landesregierung strebt an, dass sich bis 2023 rund 70 Prozent der Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen an dem neuen Ganztagsschulprogramm beteiligen. Dafür investiert das Land im Endausbau rund 158 Millionen Euro. Mittelfristig gilt es, auch an den weiterführenden Schulen Ganztagsangebote auszubauen.

10 Argumente für die Ganztagsschule als PDF herunterladen >>>

 

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