NPD-Verbotsverfahren: SPD Rhein-Neckar fordert Konsequenzen nach BVerfG-Urteil

Veröffentlicht am 18.01.2017 in Bundespolitik

Anti-NPD-Aktion der Satiregruppe „Front Deutscher Äpfel“ | Bild: Daniel Arnold (CCBY)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig: Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, die mit der NSDAP wesensverwandt ist und die nationalsozialistische Ideologie vertritt.

Gleichzeitig ist die NPD nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts so unbedeutend, dass das schärfste Schwert in der parlamentarischen Demokratie, nämlich das Parteienverbot, nicht zum Einsatz kommen darf.

Der Kreisvorstand der SPD Rhein-Neckar nimmt dieses Urteil mit Respekt zur Kenntnis. Der Vorsitzende Thomas Funk wörtlich: „Die NPD ist verfassungsfeindlich. Es ist gut, dass das jetzt höchstrichterlich festgestellt wurde. Dafür hat sich das Verfahren gelohnt.“

Der Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hat in der Urteilsbegründung außerdem explizit darauf hingewiesen, dass es für verfassungsfeindliche Parteien nicht prinzipiell einen Anspruch darauf gibt, von der staatlichen Parteienfinanzierung zu profitieren. Die SPD Rhein-Neckar fordert deshalb Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, die dafür notwendigen juristischen Änderungen auf den Weg zu bringen. Denn Parteien, die unseren demokratischen Staat und seine Verfassung ablehnen, dürfen nicht auch noch finanziell in ihrer verfassungsfeindlichen Arbeit unterstützt werden.

Stella Kirgiane-Efremidis, SPD-Fraktionsvorsitzende in Weinheim und Mitglied im SPD-Landesvorstand, ergänzt: „Wir fordern außerdem eine juristische Klärung, ob verfassungsfeindliche Parteien mit demokratischen Parteien gleichbehandelt werden müssen.“ In manchen Regionen seien Parteien wie die NPD nämlich so stark, dass die Verwaltung Parteien generell keine Räume zur Verfügung stelle, um nicht Präzedenzfälle zu schaffen und auch an die NPD Räume vermieten zu müssen. Für die SPD Rhein-Neckar ist klar, dass die freiheitliche Demokratie nicht an Toleranz für Intoleranz zu Grunde gehen darf.

 

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