Die Fraktion der SPD stellt den folgenden Antrag zum Ergebnishaushalt:
Der Gemeinderat möge beschließen, gemäß § 24 (1) der Gemeindehaushaltsverordnung im
Ergebnishaushalt 2021 eine pauschale Kürzung der Aufwendungen in Höhe von 1,3 Mill. €
unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte zu veranschlagen (Globaler Minderaufwand).
Natürlich wäre es – wie von der Verwaltung auf Nachfrage der SPD dargelegt – „sinnvoller, konkrete Positionen zu kürzen bzw. konkrete Maßnahmen zu streichen“. Mögliche Spielräume für solche Korrekturen des Ergebnishaushalts sind jedoch für den Gemeinderat aufgrund fehlender Detailkenntnis des Tagesgeschäfts nur zum Teil zu erkennen, zumal die Haushaltsstrukturkommission erst nach Verabschiedung des Haushalts 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird.
Selbst bei Ausnutzung aller für den Gemeinderat derzeit ersichtlichen Sparmöglichkeiten und der Ausschöpfung aller kurzfristig realisierbaren Ertragsmöglichkeiten kann deshalb ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses voraussichtlich nicht erreicht werden.
Bei einem derzeitigen Planungsstand von ‐ 15,4 Mill. Euro wird am Ende der Haushaltsberatungen trotz aller Anstrengungen des Gemeinderats ein deutliches Defizit verbleiben.
Andererseits wurden bisher vonseiten der Verwaltung keine konkreten Vorschläge für Aufwandsreduktionen und Ertragssteigerungen unterbreitet, obwohl entsprechende Potenziale bekannt sein dürften. Es liegt also eine klassische Informationsasymmetrie vor, die sich nur auflösen lässt, wenn der Verwaltung die Verantwortung für die Offenlegung von Ansätzen zur Ergebnisverbesserung in der genannten Höhe zugewiesen wird.
Der Globale Minderaufwand stellt deshalb in dieser Situation ein adäquates Instrument dar. Die Erfahrungen im Haushaltsjahr 2020 haben zudem gezeigt, dass es durchaus möglich ist, einen globalen Minderaufwand in der genannten Höhe zu mobilisieren.
Weinheim, 02.01.2021