Finanzminister Schmid: Steuerschlupflöcher schließen!

Veröffentlicht am 25.07.2013 in Bundespolitik

„Steuerschlupflöcher zu schließen ist eine zentrale Frage der Steuergerechtigkeit“, erklärte Finanzminister Nils Schmid heute in Stuttgart. Schmid stellte die Auswirkungen von Steuerschlupflöchern auf Baden-Württemberg und die landeseigene Expertengruppe der Betriebsprüfer für das internationale Steuerrecht vor.

Manche Konzerne nutzen ihre internationale Verflechtung für steuerliche Gestaltungen. So werden beispielsweise dieselben Zinsaufwendungen bei Auslandsfällen mehrfach abgezogen. Für solche Gestaltungen gibt es keine unternehmerischen Gründe. Sie dienen alleine dem Zweck, Steuern zu vermeiden. „Hier können wir als öffentliche Hand nicht tatenlos zusehen. Denn diese Konzerne verschaffen sich so Wettbewerbsvorteile. Das benachteiligt den baden-württembergischen Mittelständler, der seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leistet“, so Schmid.

„Durch Steuerschlupflöcher werden Gewinne nicht mehr dort besteuert, wo sie entstehen“, sagte Schmid. Allein aus steuerlichen Gründen werden Erträge künstlich in Länder mit Dumpingsteuersätzen verlagert. „Trotzdem nehmen die Unternehmen die Infrastruktur in Deutschland und auch in Baden-Württemberg in Anspruch. Diese finanziert aber der deutsche Steuerzahler. Das passt nicht zusammen“, betonte Finanzminister Schmid.

Schmid forderte deshalb, den unlauteren internationalen Steuerwettbewerb im ersten Schritt zumindest innerhalb der EU zu beenden. Zudem gilt es, die unterschiedlichen nationalen Steuersysteme besser aufeinander abzustimmen. Gleichzeitig ist auch Deutschland aufgerufen, diese Steuerlücken zu schließen. „Baden-Württemberg hat hier schon etwas bewegt. So haben wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe angestoßen, die internationale Steuergestaltungsmodelle bekämpft. Wir werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen dafür stark machen, Steuerlücken zu schließen“, verdeutlichte Schmid.

Sondereinheit der Betriebsprüfer

Die Prüfung von Steuerfällen mit Auslandsbezug findet durch die landeseigene Betriebsprüfung statt. „Wir haben seit zwei Jahren eine neu organisierte und personell stark aufgestockte Expertengruppe für ausländisches Steuerrecht eingerichtet“, so Schmid. Seither sind 14 Experten zentral beim Zentralen Konzernprüfungsamt in Stuttgart für komplexe und große Steuerfälle mit Auslandsbezug zuständig. Daneben arbeiten in der Fläche, also in den 30 Finanzämtern mit einer Betriebsprüfung, mehr als 50 weitere sogenannte Fachprüfer Ausland. Diesen zweistufigen Aufbau bei den Auslandsprüfer gibt es so nur in Baden-Württemberg. „Die Prüferinnen und Prüfer waren im letzten Jahr äußerst erfolgreich. Jeder einzelne hat Mehrsteuern von über neun Millionen Euro eingebracht“, erläuterte der Minister.


Steuerausfälle durch Steuerschlupflöcher

Genaue Berechnungen gestalten sich schwierig, doch es ist davon auszugehen, dass dem deutschen Fiskus durch Steuerschlupflöcher jedes Jahr mindestens zweistellige Milliardenbeträge an Steuereinnahmen verlorengehen. Beispielsweise schätzt das DIW in seinem aktuellen Gutachten, dass in Deutschland eine Lücke zwischen erzielten und steuerlich erfassten Gewinnen in Höhe von rund 90 Milliarden Euro besteht. Daraus ergäben sich für den deutschen Fiskus Steuerausfälle von rund 30 Milliarden Euro pro Jahr. Für den baden-württembergischen Haushalt würde dies Ausfälle in Höhe von jährlich rund 950 Millionen Euro bedeuten. Im Anschluss sehen Sie zwei Steuergestaltungsmodelle, die Baden-Württemberg in die bundesweite Diskussion eingebracht hat.

Beispielfall 1: „Das Zinsaufblähungsmodell“

Ein US-Konzern (M) ist an verschiedenen Produktionsgesellschaften im Inland beteiligt. Diese sind vollständig durch eigenes Kapital finanziert. Der US-Konzern gründet nun in Deutschland eine Holdinggesellschaft (TG), nur um die eigenen Produktionsgesellschaften (EG) (die ihm ja eigentlich schon gehören) zu kaufen.

Finanziert wird dieser Erwerb mit einem Darlehen, das der US-Konzern aufgenommen hat. Die Zinskosten kann der Konzern in den USA abziehen. Gleichzeitig kann er aber die Zinskosten auch in Deutschland bei der Holdinggesellschaft geltend machen. Also zahlt er einmal Zinsen und kann sie steuerlich zweimal abziehen – einmal in den USA und einmal in Deutschland. Das deutsche Steuerrecht und das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA verhindern das nicht.

Um das Modell noch weiter zu optimieren, wird das Darlehen regelmäßig von einer konzerninternen Finanzierungsgesellschaft mit Sitz auf den Bahamas gewährt. Damit wird die Einnahmenseite, also der Zinsertrag, in der Steueroase Bahamas minimal besteuert. Allein für in Baden-Württemberg bekannte Fälle kommt es durch dieses Gestaltungsmodell zu einem Steuerausfall von rund 200 Millionen Euro im Jahr für den deutschen Fiskus.

Beispielfall 2: „Gewinnabsaugung bei Immobiliengesellschaften“

Durch dieses Modell soll die sogenannte Zinsschranke umgangen werden. Die Zinsschranke (§ 4h EStG) wurde eingeführt, damit Zinsen vor allem im Zusammenhang mit Steuergestaltungsmodellen nicht unbeschränkt hoch abgezogen werden können. Daher können pro Gesellschaft nur bis zu 3 Millionen Euro an Zinskosten abgezogen werden.

Ein niederländischer Konzern (M) gründet in Deutschland eine Immobiliengesellschaft (TG 1). Zweck dieser Immobiliengesellschaft ist der Erwerb deutscher Geschäftsgrundstücke. Es erfolgt eine 100-Prozent-Finanzierung durch den Konzern (M). Dieser wiederum wird über eine Karibik-Finanzierungsgesellschaft refinanziert. Sobald die 3-Millionen-Grenze der Zinsschranke erreicht ist, wird eine weitere niederländische Immobiliengesellschaft (TG 2) gegründet.

Auch für diese wiederum gilt die 3-Millionen-Euro-Grenze. So können eine Vielzahl von Gesellschaften bestehen. Deren einziger Zweck besteht darin, die Zinsschrankenregelung auszuhöhlen ist. Denn während ein Unternehmen mit nur einer Gesellschaft 3 Millionen Euro an Zinsen abziehen kann, kann der niederländische Konzern das Vielfache abziehen. Diese Zinskosten kann er mit anderen Einnahmen verrechnen, so dass er in Deutschland für Grundstücksgeschäfte, die eigentlich mit Gewinn abgeschlossen werden, keine Steuern bezahlt.

 

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