Fragen und Antworten zum Fiskalpakt

Veröffentlicht am 02.07.2012 in Politik

Die SPD sorgt für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa. Das hat sie in den Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Fiskalpakt gemeinsam mit den Grünen durchgesetzt. Außerdem sollen Spekulanten an den Folgen der Krise beteiligt und das Europäische Parlament gestärkt werden.

Fiskal kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie: die Staatskasse betreffend. Doch was genau ist der Fiskalpakt und was bedeutet er für die Länder der Europäischen Union? Wir geben einen Überblick.
 

Was ist der Fiskalpakt?

Der genaue Titel des Fiskalpakts lautet „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“. Unterzeichnerstaaten sollen nationale Schuldenbremsen einführen und sich dadurch zu einer strengeren Haushaltsdisziplin verpflichten. Außer Großbritannien und Tschechien haben ihn alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Da Großbritannien und Tschechien zunächst nicht unterzeichnet haben, ist der Fiskalpakt ein völkerrechtlicher Vertrag. Er soll innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten in den Rechtsrahmen der EU überführt werden. Hier kann der Vertrag im Original [PDF, 51 kB] nachgelesen werden.

Ziel des Fiskalpakts?

Mithilfe des Fiskalpakts soll die Haushalts- und Wirtschaftspolitik der EU-Länder enger koordiniert werden. Dazu sollen sich alle Teilnehmerländer mindestens zwei Mal im Jahr treffen. Ziel ist es, durch stabile öffentliche Finanzen den Euro-Raum zu stärken.

Wann soll der Fiskalpakt in Kraft treten?

Der Fiskalpakt soll spätestens zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin müssen 12 der 17 Eurostaaten den Vertrag nun auch ratifizieren, also bestätigen. Wichtig dabei: Nur Eurostaaten, die den Fiskalpakt bestätigt haben, können in Zukunft Hilfskredite aus dem dauerhaften Rettungsschirm ESM beantragen. 

Was bedeutet die Schuldenbremse?

Ein Eckpunkt des Fiskalpakts ist die sogenannte Schuldenbremse: Alle Teilnehmerländer verpflichten sich zu einem quasi ausgeglichenem Haushalt. Sie dürfen sich ab 2014 mit jährlich höchstens 0,5 Prozent ihrer um konjunkturelle Effekte bereinigten Wirtschaftsleistung verschulden. Ausnahmen davon sind bei außergewöhnlichen Ereignissen oder einem schweren Konjunkturabschwung erlaubt. Teilnehmerländer, die die Schuldenbremse nur unzureichend in nationales Recht verankern, können vor dem Europäischen Gerichtshof zur Zahlung von Strafgeldern verklagt werden. Was passiert, wenn Staaten gegen die Schuldenbremse verstoßen? Überschreitet ein Staat die Verschuldungsgrenze von maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung, muss er Maßnahmen ergreifen, um seine Situation zu verbessern. Diese werden von der EU-Kommission überwacht.

Welche Regeln sind noch enthalten?

Als zweiter Eckpunkt des Fiskalpakts wird künftig ein strengeres Defizitverfahren automatisch ausgelöst, wenn ein Eurostaat die Gesamtverschuldungsgrenze von 60 Prozent überschreitet. Eine Mehrheitsentscheidung der Euro-Finanzminister wie bisher ist für dieses Verfahren nicht länger erforderlich. Das Defizit des betroffenen Staates muss um jährlich 0,5 Prozent verringert werden. Verhält sich ein Staat nicht gemäß diesen Verpflichtungen, kann der Rat eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verhängen. Bei größeren Staaten kann das in die Milliarden gehen. Diese Verpflichtungen sind allerdings auch schon im reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt („Sixpack“) enthalten, auf den im Fiskalvertrag verwiesen wird.

Wie steht die SPD zum Fiskalpakt?

Die SPD würde dem Fiskalpakt allein nicht zustimmen. Denn er führt nur auf dem Papier zu weniger Schulden. In Wahrheit steigen damit sogar die Schulden, denn in der Krise wirkt er prozyklisch, also entsprechend dem Konjunkturverlauf – die Rezession wird verstärkt. Das erleben wir gerade. Eine Folge sind geringere Steuereinnahmen. Dadurch sinken die Schulden nicht, sie steigen sogar. Würde der Bundestag nur den Fiskalpakt verabschieden, würden deutsche Steuermittel für die europäischen Rettungspakete verschleudert. Diese würden angesichts zusammenbrechender Volkswirtschaften alle wirkungslos bleiben. Die SPD tritt seit Jahren für die Kombination aus einem Wachstums- und Investitionspakt auf der einen Seite und mittel- und langfristiger Entschuldung auf der anderen Seite ein. Diese Wachstums- und Investitionsprogramme sollen nicht mit Hilfe neuer Schulden, sondern durch Einnahmen aus der Besteuerung der Finanzmärkte bezahlt werden. In den letzten Wochen hat die SPD in zähen Verhandlungen die Europapolitik der Bundesregierung um 180 Grad gedreht. Bundeskanzlerin Angela Merkel akzeptiert nun das Paket aus Konsolidierung und Wachstum, weil Entschuldung nicht zu erreichen ist. Die Bundesregierung hat ihre Blockade aufgegeben und mit der Opposition die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer, eines nachhaltigen Wachstums- und Investitionsprogramms sowie eines Sofortprogramms gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa vereinbart.

 Ein entsprechendes gemeinsames Papier [PDF, 69 kB] zwischen Bundesregierung und den Fraktionen im Deutschen Bundestag wurde am 27. Juni vom Bundeskabinett beschlossen.  Deshalb hat der SPD Parteivorstand den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion empfohlen, dem Fiskalpakt sowie dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) im Bundestag zuzustimmen.

 

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