"Gute Arbeit": SPD Baden-Württemberg gibt Impulse zur Bundestagswahl 2009

Veröffentlicht am 13.12.2008 in Politik

Der Landesvorstand der SPD-Baden-Württemberg hat am 13. Dezember 2008 in einem umfangreichen Leitantrag (siehe Text im weiteren Verlauf) für den Landesparteitag am 14. Februar 2009 in Singen zahlreiche Impulse für mehr „Gute Arbeit“ in Deutschland gegeben.

Im Antrag enthalten ist unter anderem eine gemeinsame Initiative der SPD-Landesvorsitzenden Ute Vogt und des Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich zu entlasten. Dazu gehört die Absenkung des Arbeitnehmerbeitrags zur Krankenversicherung und die Abschaffung des Arbeitnehmerbeitrags zur Arbeitslosenversicherung.

Die Vorschläge sollen in das Regierungsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2009 einfließen.

----------------------------------------------------------------------- Impulse für das Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2009 für „Gute Arbeit“ Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns ein für „Gute Arbeit“ – Arbeit, die Teilhabe sichert, fair entlohnt ist, Qualifikation und Gesundheit erhält, zu gleicher Entlohnung für Männer und Frauen. Bestürzt sehen wir, wie die Finanzkrise die reale Wirtschaft erfasst und fast täglich Meldungen über Entlassungen produziert und die laufenden Tarifverhandlungen erschwert. Wir stehen solidarisch an der Seite der Gewerkschaften, die für die Beschäftigten einen gerechten Anteil an den Gewinnen der vergangenen Jahre erstreiten werden. Wir kämpfen für Vollbeschäftigung. Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen. Arbeit ernährt Familien. Arbeit ermöglicht persönliche Entfaltung. Arbeit sichert Teilhabechancen. Trotz der erreichten Erfolge und – mehr noch – angesichts der drohenden neuen Verwerfungen bleibt viel zu tun. Drei Millionen Arbeitslose sind nach wie vor viel zu viel. Deshalb darf es beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit kein Nachlassen geben. Viele Jobs sind nicht auskömmlich für den Lebensunterhalt. Wir wollen würdige Arbeit und Arbeit, die Teilhabe ermöglicht. Löhne müssen existenzsichernd sein. Deshalb brauchen wir Mindestlöhne; zunächst über das Entsendegesetz in einzelnen Branchen und schließlich auch gesetzliche Mindestlöhne. Viele Jobs bieten keine ausreichende Sicherheit, die eine Lebens- oder gar Familienplanung ermöglicht. Deshalb wollen wir mehr direkte Arbeitsverhältnisse, weniger Befristungen und faire Bedingungen bei der Zeitarbeit. Die Erwerbsbeteiligung Älterer steigt – heute sind über 50 % der über 55-jährigen in Arbeit, 1998 zum Zeitpunkt unserer Regierungsübernahme waren es 38 %. Aber wir geben uns mit dem Erreichten nicht zufrieden. Deshalb brauchen wir einen Kulturwandel in den Unternehmen und Arbeitsplätze, die Gesundheit und Qualifikation erhalten. Immer mehr Menschen wollen ihren Lebensweg auch mit Unterbrechungen im Erwerbsleben gestalten, beispielsweise für Familie, die Pflege Angehöriger oder aber auch gleitend in den Ruhestand wechseln. „Gute Arbeit“ heißt auch, diese Übergänge zu ermöglichen, zu erleichtern und die diskontinuierlichen Erwerbsbiografien besser abzusichern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in jeder Lebensphase muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ein selbstverständlicher Bestandteil und Voraussetzung von „Gute Arbeit“ sein. Und immer Mehr können dem zunehmenden Druck in unserer Arbeitswelt kaum standhalten. Deshalb hat Humanisierung der Arbeitswelt einen ganz hohen Stellenwert. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, welchen Stellenwert Arbeit hat, wie viel Flexibilität wir zu leisten in der Lage sind, wie viel Sicherheit wir benötigen, letztlich: in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Wer seine Arbeit verliert, wem der Einstieg ins Arbeitsleben nicht gelingt, wer nicht arbeiten kann, muss sich auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen können. Wir wollen Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfängern wie jedem Mitglied der Gesellschaft die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sichern. Die SPD Baden-Württemberg hat sich in den zurückliegenden Monaten intensiv mit Einzelfragen am Arbeitsmarkt auseinander gesetzt. Wir fordern: 1. Mehr direkte Arbeitsverhältnisse in den Unternehmen und faire Regeln für die Leiharbeit in Baden-Württemberg Leiharbeit ist seit Jahren eine Wachstumsbranche. Die Anzahl der Leiharbeitnehmer ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Mit dem Wachstum der Branche haben auch die negativen Auswüchse der Leiharbeit für Arbeitnehmer zugenommen. Was für das Auffangen von betrieblichen Auftragsspitzen und saisonalen Schwankungen gedacht war, wird von den Arbeitgebern oft missbraucht, um für gleiche Arbeit deutlich weniger Lohn zu zahlen und Belegschaften zu spalten. Wir wenden uns gegen eine Zweiklassengesellschaft im Betrieb. Diesen Grundsätzen muss die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in das deutsche Recht entsprechen. Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit durchsetzen 
(equal pay, equal treatment) Ausnahmeregelungen, die bisher regelmäßig die Forderung nach gleicher Bezahlung (gesetzlich bereits geregelt in § 3 Abs. 1 Nr.3 AÜG) unterlaufen, müssen abgeschafft bzw. angepasst werden. Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter müssen den Beschäftigten des jeweiligen Entleihbetriebs gleichgestellt werden – von der Grundentlohnung und Leistungsprämien bis zu Betriebsrenten oder Weiterbildung. Dies entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 5 der europäischen Leiharbeitsrichtlinie, die den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen ab dem ersten Arbeitstag verlangt. Bei der nationalen Umsetzung soll von der Abweichungsmöglichkeit in Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie kein Gebrauch gemacht werden, wonach der Gleichbehandlungsgrundsatz in Entgeltfragen nicht gilt, wenn die Leiharbeitnehmerin oder der Leiharbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen geschlossen hat. Wiederaufnahme des Synchronisationsverbots in das AÜG Wir wollen, dass Leiharbeitsunternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhafter beschäftigen und ihnen damit mehr Sicherheit geben. Eine Kopplung von befristeter Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma an die Verleihzeit im Entleihbetrieb lehnen wir ab. Begrenzung der maximalen Verleihzeit an einen Betrieb – mehr Mitbestimmung Ziel muss die Übernahme von Leiharbeitern in die Stammbelegschaft als Regelfall sein, nicht deren Ausgrenzung. Dem Betriebsrat des entleihenden Betriebs muss ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 BetrVG eingeräumt werden, wenn statt Leiharbeit ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis im Betrieb möglich wäre. Höchstquote an der Stammbelegschaft In einzelnen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie beträgt der Anteil der Leiharbeiter bis zu 30 Prozent. Es muss per Gesetz eine Höchstquote für die Leiharbeiter innerhalb der Belegschaft festgelegt und Einsatzzwecke vereinbart werden können. Berücksichtigung bei Schwellenwerten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben auch Mitbestimmungsrechte. Wir wollen, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer bei der Ermittlung der Schwellenwerte nach dem Betriebsverfassungsverfassungsgesetz und bei der Berechnung der Schwerbehindertenquote im Entleihbetrieb mitgezählt werden. Gute Arbeit heißt Leiharbeit fair gestalten Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit gut leben können. Flexibilität darf nicht zu Lasten der Leiharbeitskräfte gehen. Auch sie haben ein Recht auf Sicherheit. Risiken dürfen nicht ungleich verteilt werden. Deshalb drängen wir auf bessere Gestaltungsregelungen für die Leiharbeit. 2. Finanzielle Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Arbeitseinkommen der Beschäftigten sind in Deutschland im internationalen Vergleich besonders stark belastet. Das wird für jeden normalen Beschäftigten deutlich, wenn seine Gewerkschaft Lohnerhöhungen durchgesetzt hat und er einen Blick auf seine neue Gehaltsabrechnung wirft. Lohnerhöhungen werden in Deutschland im OECD-Vergleich mit 50 bis 60 % überdurchschnittlich hoch belastet. Im Gegensatz dazu belegen viele Veröffentlichungen der OECD, aber auch von ausländischen Wirtschaftsverbänden, dass Kapitaleinkommen in Deutschland im internationalen Vergleich kaum belastet sind. Das liegt u.a. daran, dass sie zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme kaum herangezogen werden. Deshalb wollen wir grundsätzlich die Belastung der Arbeitseinkommen im Vergleich zu den Kapitaleinkommen reduzieren und alle Einkommensarten an der Finanzierung der sozialen Sicherung beteiligen. Wir wollen Sozialleistungen stärker über Steuern finanzieren, um Sozialabgaben absenken zu können, ohne dabei das Leistungsniveau der sozialen Sicherungssysteme zu reduzieren. Dies muss eines der zentralen Projekte sozialdemokratischer Regierungspolitik für die kommende Legislaturperiode werden. Die SPD Baden-Württemberg fühlt sich in besonderer Weise einer finanziellen Entlastung der Arbeitseinkommen verpflichtet. Zum einen hat sie die Politik der SPD-geführten Bundesregierung immer aus Überzeugung unterstützt. Aus dieser Unterstützung resultiert heute die Überzeugung, dass die Beschäftigten mehr vom Erfolg dieser Politik haben müssen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurde in den vergangenen Jahren vieles zugemutet – jetzt muss auch für sie deutlich werden, dass sich die Anstrengungen gelohnt haben! Darüber hinaus hat sich die baden-württembergische SPD schon lange für ein Umsteuern bei der Finanzierung unseres Gemeinwesen ausgesprochen: die SPD Baden-Württemberg steht für eine stärkere Steuerfinanzierung der sozialen Sicherungssysteme, weil das gerechter ist und weil das mehr Arbeitsplätze schafft. Für viele Menschen in Deutschland, insbesondere im mittleren und unteren Einkommensbereich, sind die Sozialabgaben ein weit größeres Problem als die Steuerbelastung. Zudem fällt die gesamtwirtschaftliche Steuerquote Deutschlands im OECD-Vergleich besonders niedrig aus. Schließlich sieht sich die SPD gerade in Baden-Württemberg an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In unserem Land herrscht in einigen Regionen Vollbeschäftigung. Die Beschäftigten in Baden-Württemberg sind hoch qualifiziert und leisten hervorragende Arbeit. Baden-Württemberg ist das Arbeitnehmerland schlechthin, in dem die Industrie so bedeutend ist wie in keinem anderen Bundesland. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist es zu verdanken, dass unser Land gut da steht. Ihnen fühlen wir uns besonders verpflichtet. Und wir wissen aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, dass dringender Handlungsbedarf bei einer finanziellen Entlastung dieser Kolleginnen und Kollegen besteht. Aufgrund der aktuellen konjunkturellen Situation plädieren wir einerseits für eine schnelle und spürbare finanzielle Entlastung der Arbeitseinkommen bereits im laufenden Jahr 2009. Damit soll der private Konsum als wichtigste gesamtwirtschaftliche Nachfragekomponente schnell gestärkt werden. Darüber hinaus sollen in der nächsten Legislaturperiode jedoch auch strukturelle Maßnahmen ergriffen werden, mit denen die Arbeitseinkommen weiter finanziell entlastet werden. Im Einzelnen schlägt die SPD Baden-Württemberg vor: Nach der Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale zum 1. Januar 2009 sollen die Arbeitseinkommen zum 1. April weiter entlastet werden: Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung um 0,9% absenken – Paritätische Finanzierung wiederherstellen Ein Großteil der Steuermehreinnahmen des Staates entsteht alleine dadurch, dass die (Brutto-)Einkommen der Beschäftigten nach entsprechenden Tarifabschlüssen ansteigen. Bei einem unterstellten durchschnittlichen Anstieg aller (Brutto-) Einkommen von nur zwei Prozent entstehen nach Berechnungen des IAW Tübingen rund acht Milliarden Euro Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer. Auch die nach den Reformen der SPD-geführten Bundesregierung deutlich verbesserte Beschäftigungssituation hat zu deutlichen Steuermehreinnahmen geführt. Gerade in der für 2009 zu erwartenden Rezession ist es nun an der Zeit, dass auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nach den Vorstellungen der SPD Baden-Württemberg von den Steuermehreinnahmen des Staates profitieren. Zum einen erhalten die Berufspendler einen erheblichen Betrag für zu viel gezahlte Einkommensteuer in den Jahren 2007 und 2008 zurück. Zum 1. Januar 2009 wird die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt. Zum anderen soll der Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung zum 1. April 2009 um 0,9 Prozentpunkte gesenkt werden. Der vom Kabinett am 29. Oktober 2008 beschlossene Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung sinkt demzufolge von 9,2 auf 8,3 %. Damit ist die Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder hergestellt. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt bei den beschlossenen 8,3 Prozentpunkten. Auf das Gesamtjahr bezogen wird alleine durch diese Maßnahme ein durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer in Baden-Württemberg um rd. 400 Euro pro Jahr entlastet. Hinzu kommen in 2009 die Entlastungen im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale. In der nächsten Legislaturperiode: Arbeitseinkommen weiter entlasten – Kapitaleinkommen stärker an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beteiligen! Mit der Bürgerversicherung die Kranken- und Pflegeversicherung gerechter finanzieren Die jetzt eingeleiteten Reformen bei der Finanzierung des Gesundheitswesens – insbesondere die Einführung eines einheitlichen Kassenbeitrags und die Verteilung der Finanzmittel mit Hilfe des neuen Gesundheitsfonds – sollen für eine gerechtere Ausgestaltung der Kranken- und Pflegeversicherung als Bürgerversicherung genutzt werden. Durch eine Einbeziehung aller Einkunftsarten könnten Arbeitseinkommen weiter entlastet werden. Für Alg II-EmpfängerInnen muss der volle Krankenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden. Arbeitnehmerbeitrag zur Arbeitslosenversicherung abschaffen – Arbeitgeberbeitrag variiert nach Entlassungs- bzw. Einstellungsverhalten Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen vom Erfolg der Arbeitsmarktreformen profitieren. Ihr Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll Zug um Zug steuerfinanziert abgeschafft werden. Der ab dem 1. Januar 2009 gültige Arbeitnehmerbeitrag von 1,4% entfällt. Diese Maßnahme entlastet einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer in Baden-Württemberg um rd. 600 Euro pro Jahr. Der Arbeitgeberbeitrag verbleibt bei durchschnittlich 1,4 % und variiert je nach Einstellungs- bzw. Entlassungsverhalten der einzelnen Unternehmen. Ein Unternehmen, das in der letzten Zeit viel eingestellt hat, bezahlt einen unterdurchschnittlichen Beitrag. Ein Unternehmen, das in der letzten Zeit viel entlassen hat, bezahlt einen überdurchschnittlichen Beitrag. Die konkrete Ausgestaltung könnte sich an einem Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientieren (Jahresgutachten 2003/2004, Ziffern 712 ff.). Die Verwaltungsräte der Bundesagentur für Arbeit sollen nach dem Vorbild der Beruflichen Unfallversicherung weiterhin paritätisch besetzt bleiben. Erbschaftsteuer sichern und weiter entwickeln, Vermögensteuer zur reinen Ländersteuer machen Wir halten ohne Wenn und Aber an der Notwendigkeit einer gerechten Besteuerung von großen Vermögen und Erbschaften fest. Dies ist ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Deshalb sind wir froh darüber, dass die Reform der Erbschaftsteuer gelungen ist und dass Teile von CDU und CSU damit gescheitert sind, diese Steuer ganz abzuschaffen. Darüber hinaus treten wir für die Wiedereinführung der Vermögensteuer als reine Ländersteuer ein. Dabei steht den Ländern nicht nur das Aufkommen aus der Vermögensteuer zu, vielmehr sollen die einzelnen Bundesländer selbst über die Höhe dieser Steuer entscheiden können. Damit erhalten die Länder zusätzliche Einnahmen für die dringend notwendigen weiteren Zukunftsinvestitionen in Bildung und Betreuung. Steuervermeidung und Steuerhinterziehung wirklich bekämpfen Kein Staat darf auf Dauer hinnehmen, dass ihm durch Steuerbetrug oder Steuervermeidung viele Milliarden Euro entgehen. Deshalb muss die Bekämpfung des kriminellen Steuerbetrugs durch weitere Maßnahmen intensiviert werden. Im Land treten wir dafür ein, die Steuerfahndung zu optimieren und die Zahl der Betriebsprüfungen durch zusätzliche Betriebsprüfer zu erhöhen. Alleine durch Verbesserungen bei der Organisation und der Arbeitsweise der Finanzverwaltung Baden-Württembergs ließen sich laut Landesrechnungshof über 362 Millionen Euro Steuermehreinnahmen erzielen (Beratende Äußerung vom 18. März 2002). 3. Neue Perspektiven für Menschen, die auf Hilfeleistungen (SGB II, SGB XII) angewiesen sind Die von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachten Arbeitsmarktreformen haben wesentlich dazu beigetragen, dass erstmals seit Jahrzehnten die strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland gesunken ist. Heute sind wir bei weniger als 3 Millionen Arbeitslosen und wir sehen zum ersten Mal seit langem, dass sich auch Langzeitarbeitslosigkeit abbaut. Im Januar 2006 waren es noch rund 1,6 Millionen Langzeitarbeitslose, heute im November 2008 ist diese Zahl deutlich unter einer Million. Insbesondere die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende war richtig, denn damit wurden jedem Arbeitslosen die gleichen Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik eröffnet. Denn wir wollen Teilhabe durch Arbeit und Beschäftigung ermöglichen. Wir sind stolz darauf, dass wir auch in der Großen Koalition durchgesetzt haben, dass trotz sinkender Arbeitslosenzahlen die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau erhalten werden konnten. Gerade in der vor uns stehenden schwierigen konjunkturellen Situation müssen sich die Arbeitsmarktreformen nun beweisen. Wir sehen eine zentrale Aufgabe der Politik darin, die Lebenssituation der Menschen zu verbessern, die auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII sowie anderen sozialen Leistungen angewiesen sind. Ziel ist es, Armut zu bekämpfen und durch Arbeit und Beschäftigung neue Perspektiven zu eröffnen. Hierzu ist eine Kombination aus der Verbesserung sozialer Leistungen und dem Ausbau von Arbeitsangeboten sowie der Verbesserung der Aktivierungsleistungen notwendig. Sozialleistungen müssen soziokulturelles Existenzminimum sichern Die Preise insbesondere für Lebensmittel sind in den letzten Jahren überproportional gestiegen. Damit auch die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II – Sozialgeld und Sozialhilfe – am soziokulturellen Leben teilhaben können, müssen die Regelsätze entsprechend nach oben angepasst und ein eigenständiger Regelsatz für Kinder eingeführt werden. Dabei sind die für Bildung notwendigen Ausgaben mehr als bisher zu berücksichtigen. Wir haben gegen den Widerstand der Union ab 2009 ein Schulmittelpaket von 100 Euro pro Kind im SGB II durchgesetzt. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass diese Leistung über das 10. Schuljahr hinaus bis zum Abitur gewährt wird. Höhere Bildung muss auch für Kinder aus bedürftigen Haushalten finanzierbar sein. Weihnachtsbeihilfe wieder einführen Wir fordern die Wiedereinführung der Weihnachtsbeihilfe für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, deren Eltern Transferleistungen aus der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen. Die Weihnachtsbeihilfe soll mindestens der alten Höhe von vor 2005 entsprechen. Dies wären 32 € pro Kind. Die Weihnachtsbeihilfe soll proportional zu den Regelsätzen erhöht werden. Regelsätze kontinuierlich an die Preisentwicklung anpassen Wir sprechen uns dafür aus, die Regelsätze weiterhin mit Hilfe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts anzupassen. Unser Ziel ist es, diese alle drei Jahre durchzuführen. Dazwischen soll im Unterschied zu bisher ein neues Verfahren der jährlichen Anpassung gefunden werden, das auch die Preisentwicklung der im Regelsatz zu finanzierenden Güter berücksichtigt. Sonderprogramme für Alleinerziehende und Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund aufsetzen Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre hat gezeigt, dass Sonderprogramme für besondere Zielgruppen am Arbeitsmarkt sinnvoll sein können. So insbesondere bei dem Fokus auf jugendliche Arbeitslose als auch für Ältere mit der Initiative 50plus. Wir wollen diese Ansätze ausdehnen und insbesondere Sonderprogramme für alleinerziehende Eltern und Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund gestalten. Auch sie haben spezifische Herausforderungen zu meistern, um einen Job zu erhalten, hier sind maßgeschneiderte Lösungen notwendig. Mehr Netto, verbesserter Hinzuverdienst Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Wir wollen auch, dass. wer arbeitet, mehr hat. Deshalb sollen Arbeitsnehmer und Arbeitsnehmerinnen in den unteren Einkommensgruppen mehr von ihrem Bruttogehalt haben. Hilfebedürftige sollen mehr von ihren Zuverdiensten behalten können. Um zu verhindern, dass Menschen überhaupt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen müssen, wollen wir geringe Einkommen verstärkt von Lohnnebenkosten entlasten. Hierzu halten wir einen Bonus für Arbeit – eine Erstattung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – für sinnvoll. Der Unterschied wird durch Steuermittel aufgefüllt, so dass ein voller Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen besteht. Damit dies nicht zu einer Lohnspirale nach unten führt, sind hierfür gesetzliche Mindestlöhne notwendig. Die bisherigen Mini- und Midijobs werden dadurch überflüssig. Mehr fördern, individueller unterstützen, gleichberechtigte Zusammenarbeit der Leistungserbringer und Planungssicherheit Das Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich bewährt. Gerade beim „Fördern“ bestehen in der Praxis jedoch häufig noch Defizite. Wir wollen, dass alle Arbeitslosen die beste individuelle Förderung erhalten. Das gilt insbesondere für den Bereich des SGB II. Häufig geht (Langzeit-)Arbeitslosigkeit einher mit gesundheitlichen Einschränkungen, psychosozialen Problemen oder Verschuldung. Hier ist daher eine ganzheitliche Betreuung notwendig, bei der beschäftigungsorientierte Angebote mit sozialintegrativen enger als bisher verzahnt werden. Bei der bevorstehenden Verfassungsänderung zur Absicherung der gemeinsamen Leistungserbringung von Agenturen für Arbeit und Kommune im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) ist daher insbesondere darauf zu achten, dass beide Partner im Interesse der Betroffenen gleichberechtigt zusammen wirken können. Um für beide Seiten Planungssicherheit zu gewährleisten sollen ARGE-Verträge zukünftig für mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden. Die SPD Baden-Württemberg spricht sich deshalb bei der anstehenden Neuordnung für eine federführende Zuständigkeit der Kommune aus. Die Vermittlung von Arbeit findet in enger Kooperation und mit den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit statt. Arbeitsmarktpolitische Instrumente optimieren Neben der ganzheitlichen Betreuung ist wesentlich, dass die SGB II-KundInnen frühzeitig aktiviert werden. Die zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wollen wir weiter optimieren. Ein guter Schritt ist die neu geschaffene Möglichkeit der freien Förderung im § 16 f SGB II sowie das Vermittlungs- und Aktivierungsbudget durch die ein Eingehen auf individuelle Problemlagen durch die Vermittler und Fallmanager ermöglicht wird. Wir sehen auch, dass die Verankerung sozialpolitischer Ziele für die Bundesagentur für Arbeit ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung ist. Öffentlich geförderte und gemeinwohlorientierte Arbeit ausbauen Das beste Instrument gegen Armut ist Arbeit. Deshalb wollen wir daran weiter arbeiten, dass wir Arbeitslosen auch eine Beschäftigung anbieten können. Wie schon in unserem Hamburger Grundsatzprogramm formuliert, sehen wir besondere Angebote öffentlich geförderter und gemeinwohlorientierter Arbeit als eine Säule zur Vollbeschäftigung für Menschen an, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Perspektive haben. Dieser Leitgedanke muss sich auch in unserer Arbeitsmarktpolitik wieder finden. Hierzu brauchen wir den Ausbau gemeinnütziger Arbeit und gleichwertige Anerkennung ehrenamtlichen Engagements auch bei Arbeitslosen. Jobvermittlung intensivieren, Fallbetreuung umsetzen Die Jobvermittlung und Fallbetreuung muss intensiviert werden, damit wir auch unseren Wunschbetreuungsschlüssel von 1:130 erreichen. Dieser Ansatz setzt auf mehr Anreize für Arbeit und Stärkung der Selbststeuerung. Auch bei verstärkter Mitwirkung aller Arbeitsfähigen gerade im Bereich gemeinnütziger Arbeit und ehrenamtlichem Engagement dürfen wir unser Ziel der Guten Arbeit nicht aus den Augen verlieren, sie darf nicht schlechte Arbeit sein. Denn auch hier gelten die Kriterien Guter Arbeit – sie darf nicht krank machen, muss vereinbar sein mit Familie und sie muss Qualifikation erhalten oder ausbauen. Heute ist es häufig so, dass nicht jedem Arbeitslosen ein Beschäftigungsangebot gemacht werden kann. Hier wollen wir die Angebote ausweiten. Die Grundlagen hierfür sind durch die Jobperspektiven (§ 16a SGB II), Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante, unterstützte Beschäftigung für Jugendliche mit Behinderung und Eingliederungszuschüssen geschaffen worden. Der Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung kann nur in lokalen Bündnissen erfolgen. Der Schwerpunkt hierbei sollte auf die Zielgruppe abgestimmt sein, so ist z.B. bei arbeitslosen Jugendlichen ein starker Qualifizierungspflichtanteil im Zuge der Beschäftigungsangebote sinnvoll. 4. Aufstieg durch Bildung und Weiterbildung ermöglichen Stete Weiterbildung und damit lebensbegleitendes Lernen ist eine zentrale Voraussetzungen für die Beschäftigungsfähigkeit bis ins Rentenalter. Deshalb wollen wir die Umsetzung der bestehenden Qualifizierungstarifverträge, wie beispielsweise der IG Metall Nordwürttemberg oder der IG BCE, und deren Ausweitung auf weitere Branchen. Daneben wollen wir die Mitbestimmungs- und Handlungskompetenz der Betriebsräte beim Thema „Qualifizierung“ stärken. Mit den Kammern wollen wir Qualifizierungsnetzwerke für Klein- und mittlere Unternehmen schaffen. Die Zertifizierung betrieblicher Weiterbildungsmodule muss auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus fordern wir einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, wo dies nicht durch Tarifverträge geregelt ist. Die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Arbeitnehmern und Arbeitgeber für Weiterbildung wollen wir durch die Einführung von individuellen Bildungskonten sicherstellen. Die Arbeitslosenversicherung wollen wir zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln, aus der präventive Weiterbildungsmaßnahmen finanziert werden. Der Umbau der Bundesagentur für Arbeit hin zu einer Agentur, die die Beschäftigungsfähigkeit als Ziel hat, ist notwendig. Ein erster Schritt kann eine Aufstiegsberatung bei den Agenturen sein. 5. Länger und gesünder arbeiten Gute Arbeit bedeutet für uns nicht nur, dass Arbeit gut bezahlt wird. Gute Arbeit bedingt auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Viele Beschäftigte wollen nicht vorzeitig in Rente, sondern sie müssen es, weil sie dem Leistungsdruck physisch und psychisch nicht mehr gewachsen sind. Deswegen fordern wir eine Humanisierung der Arbeitswelt. Es ist unser Ziel, dass Menschen gesund in Rente gehen können. Wir brauchen daher alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze. Alternsgerechtes Arbeiten beginnt bereits in jungen Jahren mit der Ausbildung. Die Arbeitswelt der Zukunft braucht gute Bildung und Qualifizierung sowie präventiven Gesundheitsschutz. Außerdem müssen wir der unmenschlichen Maßlosigkeit der Leistungsverdichtung Grenzen setzen. Präventiven Gesundheitsschutz stärken Die Veränderungen der Arbeitswelt bedingen neue Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz. Dies betrifft insbesondere Gefährdungen für die Augen, den Rücken und die Psyche. Unser Ziel ist eine Arbeitsplatzgestaltung, die sowohl präventiv den gesundheitlichen Verschleiß reduziert, als auch reaktiv das spezifische Leistungsvermögen älterer oder erwerbsgeminderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt. Wir fordern, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
  • Durchführung von Modellprojekten beispielsweise für 5-Schicht-Systeme
  • Verbesserung und Intensivierung der Beratung von Unternehmen
  • Aufnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung in ein künftiges Präventionsgesetz
  • Mehr Präventionsmittel für Programme in den Lebenswelten der Menschen (Setting-Programme)
  • Erarbeitung einer nationalen Arbeitsschutzstrategie
Dabei ist auch eine innovative Arbeitszeitpolitik erforderlich, die eine angemessene Work-Life-Balance der Erwerbstätigen berücksichtigt. Die Forschung zu den Ursachen des Anstiegs psychischer Erkrankungen in der Arbeitswelt sowie die Gesundheitsbildung sollte verstärkt werden. Außerdem sollte der Präventionsgedanke integraler Bestandteil der Beratungs- und Vermittlungsprozesse von Arbeitslosen werden, um auch die gesundheitliche Prävention von Arbeitslosen zu verbessern. Zu diesem Zweck sollte die Krankheitsprävention von Arbeitslosen gestärkt werden. Flexible Übergänge in die Rente ermöglichen Auch wenn wir unsere Arbeitswelt humanisieren, wird es weiterhin Beschäftigte geben, die nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können. Wir dürfen sie nicht dafür bestrafen, dass sie durch ihre Arbeit kaputt gemacht wurden. Auch in Zukunft werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ihren Beruf und ihre Arbeitszeit unterschiedlich stark belastet. Deswegen brauchen wir unterschiedliche Formen des Übergangs in den Ruhestand. Wir stehen zur Fortführung der durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Altersteilzeit. Durch die Bemühungen zu einer Humanisierung der Arbeitswelt sollte die Inanspruchnahme der Altersteilzeit jedoch zu einer Ausnahme werden. Es ist keine natürliche Aufgabe des Staates, Unternehmen bei der Frühverrentung zu unterstützen. Deswegen darf die Förderung nur dann erfolgen, wenn ein Unternehmen die frei werdenden Stellen mit Ausbildungsabsolventen neu besetzt. Auf diese Weise soll auch der Einstieg junger Menschen in den Beruf erleichtert werden. Wir wollen die Teilrente als Instrument eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand stärker nutzen. Eine Teilrente soll unter veränderten Hinzuverdienstgrenzen bereits ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden können. Dies ermöglicht den Tarifpartnern, attraktive Altersübergangsmodelle zu entwickeln. Lebensarbeitszeitkonten stellen heute angesichts ihrer weiten Einsatzmöglichkeiten einen wichtigen Pfeiler bei der Organisation und der Durchführung von Arbeitszeitflexibilisierungen in den Betrieben und Unternehmen dar. Wir haben deshalb die Insolvenzsicherung und Portabilität für Lebensarbeitszeitkonten verbessert. Wir wollen, dass die Zuschläge für Mehrbelastung und für Schicht- und Nachtarbeit zum Aufbau von Lebensarbeitszeitkonten zumindest zum Teil genutzt werden können. 6. Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Wir setzen uns dafür ein, dass der Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. Wir wollen gleiche Löhne und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit. Dafür brauchen wir europakonforme Tariftreuegesetze auf Länderebene: Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich bei der Angebotsabgabe schriftlich dazu verpflichten, die auf Bundes- und/oder Landesebene für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge auf die bei der Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anzuwenden. Um die Handlungsfähigkeit der Landestarifpartner zu stärken, brauchen wir zudem eine Ergänzung des § 5 Abs. 6 Tarifvertragsgesetz, der zufolge der Bundesminister für Arbeit und Soziales immer dann, wenn einer der Landestarifpartner eine Landesallgemeinverbindlichkeitserklärung verlangt, er diese Entscheidung an die Landesarbeitsbehörde zu übertragen hat. 7. Fachkräfte mobilisieren Um den Fachkräftemangel in Deutschland und gravierende Wettbewerbsnachteile abzuwenden, muss erheblich in eine bessere Bildung und Ausbildung investiert werden. Einer Studie der Robert-Bosch-Stiftung zufolge werden bis 2020 rund 2,5 Millionen Menschen in den Unternehmen fehlen, vor allem Facharbeiter und Akademiker. Der Volkswirtschaft drohen innerhalb von zwölf Jahren Verluste von 1,2 Billionen Euro aufgrund eines stockenden Wirtschaftswachstums, fehlenden Sozialbeiträgen, niedrigeren Löhnen und entgangenen Steuereinnahmen, wenn diese Lücke nicht gefüllt wird. Der Fachkräftemangel in Deutschland ist in den Unternehmen zum Teil hausgemacht, da sie ihre Ausbildungsverpflichtung vernachlässigen und die Fachkräfte, die sie benötigten, nicht selbst ausgebildet haben. Wer Kompetenzfelder erschließen will, braucht gut bezahlte Fachkräfte und Lohnsteigerungen, die sich an der Produktivität orientieren. In den Bereichen Bildungs-, Frauen- und Integrationspolitik setzt die SPD gute eigene Akzente. In der Bildungspolitik heißt das konkret: der Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss, die Abschaffung von Studiengebühren, die Vereinfachung der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel für Ingenieursberufe), die Förderung von Bachelor-Studiengängen im Bereich der Ingenieurswissenschaften, die Entwicklung von staatlichen Weiterbildungsmaßnahmen für ein lebenslanges Lernen, die Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems (z.B. weg von der Lehrerempfehlung), die Forderung nach längerem gemeinsamen Lernen und die Durchführung einer Imagekampagne, um die Wichtigkeit von lebenslangem Lernen für die Entwicklung des Einzelnen herauszustellen. Frauen fördern Frauen müssen stärker ins Erwerbsleben eingebunden werden. Dazu müssen Arbeitszeiten flexibler werden. Im Ingenieursbereich haben es Frauen besonders schwer. Zur Förderung von Frauen müssen „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gesetzlich durchgesetzt, flexiblere Arbeitszeitregelungen unterstützt werden. Integration verbessern In der Integrationspolitik muss ein ganzheitliches Konzept zur Überwindung der ungleichen Bildungschancen erarbeitet werden. Außerdem müssen hochqualifizierte Zuwanderer gezielt gefördert werden. Potenzial der Älteren nutzen Die Potenziale der älteren Generationen, ihr Fachwissen, ihre Erfahrung und ihre soziale Kompetenz, gilt es zu nutzen. Dabei sind sowohl die Unternehmen, als auch der Staat gefragt. Die Unternehmen müssen ihre Personalpolitik dem demografischen Wandel anpassen, um einen Fachkräfteengpass zu verhindern. Ältere Arbeitnehmer müssen darüber hinaus gezielt weitergebildet werden. Hierzu zählt auch, die Basisqualifizierung den neuen Anforderungen anzupassen. Wer Qualifizierungschancen erhält, arbeitet auch motivierter. Diese Produktivkraft sollte kein Unternehmen unterschätzen. Durch ein gezieltes Förderprogramm kann auch der Staat Anreize schaffen, damit das Potential älterer Arbeitnehmer besser genutzt werden kann (vgl. FINPAW – Förderprogramm für Ältere in Finnland). Mit einen Programm sollen Erwerbspersonen über 45 Jahren gezielt gefördert werden, um ihren Anschluss am Arbeitsmarkt zu verbessern und das Ausmaß der Frühverrentung zu verringern. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Politik müssen bei der Entwicklung zusammenarbeiten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- Begründung Tariftreuegesetz Nach dem Rüffert-Urteil des EuGH ist ein Tariftreuegesetz dann mit dem europäischen Recht vereinbar, wenn es sich auf gesetzliche Mindestlöhne und/oder für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge bezieht. Solange und dort wo gesetzliche Mindestlöhne fehlen, sind wir also auf Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen nach § 5 Tarifvertragsgesetz angewiesen. Für ein europakonformes Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg bedarf es zum einen eine Gesetzesinitiative im Landtag, die regelt, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die auf Bundes- und/oder Landesebene für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge auf die bei der Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden. Zum zweiten muss sichergestellt werden, dass die Kompetenzübertragung bei der Allgemeinverbindlichkeit auf die Landesebene erfolgt. Hierauf bezieht sich die Forderung in diesem Antrag. Glossar AÜG = Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Synchronisationsverbot = Verbot, die Überlassung an einen Betrieb und die Anstellung bei der Zeitarbeitsfirma zu koppeln
 

Homepage SPD Landesverband

Willkommen!

Der Vorstand der SPD Weinheim sieht sich in der Verantwortung, die Politik der Bundes- und Landespartei bis in die Basis hinunter zu vermitteln. Wir wollen die Themen, die uns mittelbar und unmittelbar angehen, gemeinsam mit den Genossinnen und Genossen, aber auch mit Bürgerinnen und Bürgern diskutieren und Vorschläge und Ideen an die nächst höheren Ebenen transportieren. Gemäß dem Zitat von Willy Brandt: MEHR DEMOKRATIE WAGEN wollen wir neue Wege begehen, damit die Demokratie immer im Vordergrund steht.

Innerhalb unseres Vorstandes haben wir Menschen, die jeder für sich Spezialisten auf den verschiedensten Feldern der Politik sind. Wir alle wollen die Themenbereiche bearbeiten, die allen unter den Nägeln brennen, damit die SPD auf Landes- und Bundesebene immer informiert wird, wie die Basis vor Ort denkt.

Rentenerhöhungen, Gesundheitsreform, Integrations-, Bildungs- und Energiepolitik genauso wie Kommunale Themen sind unsere Plattform um mit allen sozialdemokratisch denkenden Menschen ins Gespräch zu kommen. Solltest Du, sollten Sie dazu beitragen wollen, diese Gesellschaft mit uns verbessern zu wollen, so besuchen Sie unsere nächste Veranstaltung und diskutieren mit uns.

Nur im stetigen Dialog können wir verantwortungsvolle Arbeit leisten – HILF – helfen Sie mit!!

Stella Kirgiane-Efremidis

Facebook SPD Weinheim

Folgen Sie uns in facebook...

Aktuelle Termine

Aktuelle Termine

08.04.2024, 19:00 Uhr - 19:30 Uhr
Social Media Schulung: Design, online

11.04.2024, 19:00 Uhr - 20:00 Uhr
Social Media Schulung: Grundlagen von Social Media, online

12.04.2024, 16:00 Uhr
Präsidium, digital

13.04.2024 - 13.04.2024
SPD Frauen Landesdelegiertenkonferenz, Stuttgart

15.04.2024, 17:00 Uhr
Offenes Mikrofon - was bewegt junge Deutsch-Türken?, Großer Kursaal, Stuttgart

Alle Termine

News

23.03.2024 09:27 Nord-Süd – Neu denken
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung „Nord-Süd – Neu denken“ eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten. Weiterlesen auf spd.de

22.03.2024 13:25 Eine starke Wirtschaft für alle – Eine moderne Infrastruktur für alle
Wir machen Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich. Quelle: spd.de

22.03.2024 12:24 Eine starke Wirtschaft für alle – Mehr Arbeitskräfte für unser Land
Wir wollen in Deutschland alle Potenziale nutzen. Das geht vor allem mit guten Arbeitsbedingungen und einfachen Möglichkeiten zur Weiterbildung. Zusätzlich werben wir gezielt Fachkräfte aus dem Ausland an. Quelle: spd.de

Ein Service von websozis.info