EEG-Novelle: Vertrauensschutz bei Eigenstromerzeugung

Veröffentlicht am 25.03.2014 in Bundespolitik

Bild: picture alliance | ZUMAPRESS.com | Reynaldo Paganelli

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid traf sich gestern in Berlin mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und den Ministerpräsidentinnen Hannelore Kraft und Malu Dreyer zu einem Gespräch über die Behandlung der Eigenstromerzeugung im Änderungsgesetz für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Novelle). Gabriel verständigte sich mit den Vertretern der Industrieländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf eine Übereinkunft, die den berechtigten Interessen der Industrieländer Rechnung trägt.

„Gute Industriepolitik setzt Verlässlichkeit voraus. Darum habe ich mich in Berlin dafür eingesetzt, dass bereits getätigte Investitionen unserer Unternehmen in die Energiewende Vertrauensschutz genießen müssen. Ziel der EEG-Novelle muss sein, industrielle Arbeitsplätze nicht zu gefährden und gleichzeitig die Energiewende gemeinsam mit der Wirtschaft zu schaffen“, erklärte Schmid in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gabriel, Dreyer und Kraft.


(Das Statement von Nils Schmid beginnt bei Minute 5:48.)

„Unsere traditionell exportorientierte Südwest-Wirtschaft ist auf eine sichere und umweltgerechte Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Mit Hilfe der Eigenstromerzeugung ist es vielen, gerade mittelständischen Unternehmen gelungen, die Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Versorgungsicherheit im Südwesten zu leisten“, sagte Schmid.

Der Vorschlag sieht vor, dass bestehende Anlagen, mit denen Eigenstrom erzeugt wird, umfassenden Vertrauensschutz genießen und auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben sollen. Ebenso befreit bleiben sollen Modernisierungen von Bestandsanlagen am gleichen Standort.

Für Neuanlagen besonders stromintensiver Betriebe, die unter die so genannte „Besondere Ausgleichsregelung“ fallen, ist eine stark herabgesetzte Umlage von höchstens 20 Prozentvorgesehen.

Zudem sieht die Übereinkunft auch eine Beschränkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf 20 Prozent der EEG-Umlage, also derzeit 1,25 Cent pro Kilowattstunde, vor.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel wird mit der gestern vorgestellten Übereinkunft die Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung der EEG-Novelle vorantreiben.

 

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